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Begasungen im Vorrats-, Holz- u. Bautenschutz Aktuelles:

Auf Kundenwunsch haben wir unser Lehrgangsangebot im Bereich der Chemikalienverbotsverordnung erweitert. Neben Vorbereitungslehrgängen auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung für die Abgabe von Einzelstoffen wie MDI-haltigen Produkten oder Methanol führen wir nun auch den Vorbereitungslehrgang auf die umfassende sowie die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische gem. § 5 ChemVerbotsV durch. Darüberhinaus finden Sie bei uns auch Fachkundelehrgänge zum Gefahrstoffbeauftragten und zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie Sachkundelehränge zum Freimessen in engen Räumen gem. BGR 117-1.
Wühlmausbekämpfung
Containerfreigaben
Freimessen in engen Räumen
Umgang mit Gefahrstoffen
ChemVerbotsV
Sachkunde n. § 4 / 11 TierSchG
Hygiene/Raumdesinfektion
Partner für Hygienetechnik
Beratung

Fachkunde Gefahrstoffe - Gefahrstoffbeauftragter -  
Jeder Betrieb, der Umgang mit Gefahrstoffen hat, muss hohen Anforderungen im Arbeits- und Umweltschutz gerecht werden. Ziel ist die Vermeidung von Stör- und Unfällen. Eine hohe Bedeutung hat daher die Ermittlung und Beurteilung von Risiken durch Gefahrstoffe, die von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss. Diese Aufgabe kann der sogenannte Gefahrstoffbeauftragte übernehmen.
In diesem Lehrgang werden neben den aktuellen Rechtsgrundlagen insbesondere Eigenschaften und Beurteilung von Gefahrstoffen, deren Einstufung und Kennzeichung, Lagerung und innerbetrieblicher Transport vermittelt. Es werden zahlreiche praxisrelevante Aspekte besprochen und trainiert, wie z. B. die Anwendung direkt anzeigender Messgeräte für Gase und Dämpfe.
Nächster Termin: 18. - 19.06.2012 bei Hannover.

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Fachkunde zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern  
Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Dokument bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Die Teilnehmer unseres Lehrganges erwerben die Befähigung zur fachkundigen Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes (SDB) bzw. zur fachkundigen Begleitung und Überwachung der Erstellung desselben gem. § 5 GefStoffV. Inhalte unseres eintägigen Lehrganges sind die rechtlichen Grundlagen, die einzelnen Kapitel des SDB und des e(rweiterten)SDB, Ermittlung und Bewertung der physikal.-chem. und der Tox- und Ökotox-Daten, Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung, Transportvorschriften sowie der Zusammenhang mit der Betriebsanweisung, der Gefährdungsbeurteilung und dem Gefahrstoffverzeichnis.
Nächster Termin: 17.01.2012 in Hannover. Weitere Termine auf Anfrage

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Freimessen in engen Räumen
Sachkundelehrgang gem. BGR 117-1
 
Die BGR 117-1 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" fordert für Personen, die mit dem Freimessen enger Räume beauftragt werden, die Sachkunde. Unser Lehrgang vermittelt die für diese Sachkunde erforderlichen Kenntnisse. Nächster Termin: 07.02.2012 bei Hannover.

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Sachkunde gem. § 5 Chemikalienverbotsverordnung  
Bestimmte Produkte, die aus besonders gefährlichen Stoffen oder Gemischen bestehen, dürfen nicht in Selbstbedienung, durch Automaten oder über den Versandhandel an private Verwender abgegeben werden. Von dieser Abgaberegelung betroffen sind Mittel, die besonders brennbar oder giftig sind oder im Verdacht stehen krebserzeugend zu sein, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen, ein Kind im Mutterleib zu schädigen oder irreversible Schäden zu verursachen. Denn insbesondere private Kunden müssen beim Kauf solcher Präparate über Risiken, z. B. bei falscher Anwendung, und über Schtzmaßnahmen informiert werden. Der Verkäufer kann seiner Informationspflicht jedoch nur nachkommen, wenn er selbst umfassend informiert ist. Dies muss er durch eine Sachkundeprüfung nachweisen. Die Sachkunde wird durch § 5 der ChemVerbotsV geregelt. Je nachdem, welche Stoffe an private Anwender abgegeben werden, ist eine eingeschränkte oder eine umfassende Sachkunde erforderlich. Da die Prüfungen anspruchsvoll sind, ist eine gründliche und zielgerichtete Vorbereitung sehr empfehlenswert. Mit Hilfe unserer Vorbereitungslehrgänge bereiten Sie sich umfassend auf die jeweilige Prüfung vor.

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Jährliche Unterweisung  
§ 14 der Gefahrstoffverordnung schreibt für Personen, die Begasungen durchführen bzw. mit T und T+ gekennzeichneten Stoffen umgehen, eine jährlichen Unterweisung vor. Jedes Jahr im Herbst bieten wir daher eine Jährliche Unterweisung an. Diese umfasst eine arbeitsmedizinische Unterweisung durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin, eine Atemschutzunterweisung, Informationen zu Neuerungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie zur Gasmesstechnik. Die Gebühr beträgt 100,- Euro zzgl. MWSt pro Person. Darin enthalten sind Unterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung.
Nächster Termin: November 2012 bei Hannover, bei Bedarf auch inhouse

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Eignungsuntersuchung  
Bei unseren Sachkunde- und Fortbildungslehrgängen gem. TRGS 512 bietet unser Betriebsmediziner direkt vor Ort die Eignungsuntersuchung nach Anhang I Nr. 4 GefStoffV und Nr. 4.2 Abs. 3 TRGS 512 an. Diese Untersuchung umfasst den Seh- und Geruchstest, nicht jedoch die Atemschutztauglichkeit gem. G 26/II bzw. III. Der Preis beträgt etwa 50,- € zzgl. MWSt.  

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