| Mit Sicherheit gut informiert: |
 |
| Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren gem. § 4 und § 11 TierSchG |
|
Seminar E. führt seit 2008 behördlich anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren gem. § 4 und § 11 TierSchG durch. Das Positionspapier des Umweltbundesamtes vom 16.02.2012
und das Strategiepapier der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) vom 27.02.2012 legen nun fest, dass ab 2014 der erfolgreiche Abschluss eines Lehrganges nach § 4 TierSchG als Sachkundenachweis für die Anwendung rodentizider Biozide nicht mehr ausreicht, sofern in dem besuchten Lehrgang nicht eine Reihe von Punkten behandelt worden ist und dies auch im Sachkundezeugnis aufgeführt wird.
Wir weisen darauf hin, dass die vom UBA und von der BAuA geforderten Inhalte in unseren Lehrgängen von Anfang an ausführlich behandelt worden sind. Dies wird in Zukunft auch in den Sachkundezeugnissen aufgeführt werden. Für unsere Sachkundezeugnisse aus bisherigen Lehrgängen gilt: Bei Bedarf bescheinigen wir Ihnen gerne die genauen Inhalte des von Ihnen besuchten Lehrganges entsprechend den Anforderungen des UBA und der BAuA.
Nächster Lehrgangstermin: 22.10.2013 bei Wildeshausen. |
| Fachkunde Gefahrstoffe - Gefahrstoffbeauftragter - |
|
Jeder Betrieb, der Umgang mit Gefahrstoffen hat, muss hohen Anforderungen im Arbeits- und Umweltschutz gerecht werden. Ziel ist die Vermeidung von Stör- und Unfällen. Eine hohe Bedeutung hat daher die Ermittlung und Beurteilung von Risiken durch Gefahrstoffe, die von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss. Diese Aufgabe kann der sogenannte Gefahrstoffbeauftragte übernehmen.
In diesem Lehrgang werden neben den aktuellen Rechtsgrundlagen insbesondere Eigenschaften und Beurteilung von Gefahrstoffen, deren Einstufung und Kennzeichung, Lagerung und innerbetrieblicher Transport vermittelt. Es werden zahlreiche praxisrelevante Aspekte besprochen und trainiert, wie z. B. die Anwendung direkt anzeigender Messgeräte für Gase und Dämpfe.
Nächster Termin: 27. - 28.05.2013 bei Hannover. |
| Fachkunde zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern |
|
Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Dokument bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Die Teilnehmer unseres Lehrganges erwerben die Befähigung zur fachkundigen Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes (SDB) bzw. zur fachkundigen Begleitung und Überwachung der Erstellung desselben gem. § 5 GefStoffV. Inhalte unseres eintägigen Lehrganges sind die rechtlichen Grundlagen, die einzelnen Kapitel des SDB und des e(rweiterten)SDB,
Ermittlung und Bewertung der physikal.-chem. und der Tox- und Ökotox-Daten, Einstufung und Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung, Transportvorschriften sowie der Zusammenhang mit der Betriebsanweisung, der Gefährdungsbeurteilung und dem Gefahrstoffverzeichnis. Nächster Termin: auf Anfrage |
Freimessen in engen Räumen Sachkundelehrgang gem. BGR 117-1 |
|
| Die BGR 117-1 "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" fordert für Personen, die mit dem Freimessen enger Räume beauftragt werden, die Sachkunde.
Unser Lehrgang entspricht den Vorgaben des neuen DGUV Grundsatzes 970 und vermittelt die für die Sach- bzw. Fachkunde erforderlichen Kenntnisse. Nächster Termin: 11.06.2013 bei Hannover. |
| Sachkunde gem. § 5 Chemikalienverbotsverordnung |
|
| Bestimmte Produkte, die aus besonders gefährlichen Stoffen oder Gemischen bestehen, dürfen nicht in Selbstbedienung, durch Automaten oder über den Versandhandel an private Verwender abgegeben werden. Von dieser Abgaberegelung betroffen sind Mittel, die besonders brennbar oder giftig sind oder im Verdacht stehen
krebserzeugend zu sein, die Fortpflanzungsfähigkeit zu beeinträchtigen, ein Kind im Mutterleib zu schädigen oder irreversible Schäden zu verursachen. Denn insbesondere private Kunden müssen beim Kauf solcher Präparate über Risiken, z. B. bei falscher Anwendung, und über Schutzmaßnahmen informiert werden.
Der Verkäufer kann seiner Informationspflicht jedoch nur nachkommen, wenn er selbst umfassend informiert ist. Dies muss er durch eine Sachkundeprüfung nachweisen. Die Sachkunde wird durch § 5 der ChemVerbotsV geregelt. Je nachdem, welche Stoffe an private Anwender abgegeben werden, ist eine eingeschränkte oder eine umfassende Sachkunde erforderlich.
Da die Prüfungen anspruchsvoll sind, ist eine gründliche und zielgerichtete Vorbereitung sehr empfehlenswert. Mit Hilfe unserer Vorbereitungslehrgänge bereiten Sie sich umfassend auf die jeweilige Prüfung vor.
Nächster Lehrgang zur Vorbereitung auf die umfassende Sachkunde für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische 03. - 07.06.2013 bei Hannover und auf die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe gefährlicher Stoffe und Gemische 03. - 05.06.2013 bei Hannover |
| Jährliche Unterweisung |
|
§ 14 der Gefahrstoffverordnung schreibt für Personen, die Begasungen durchführen bzw. mit T und T+ gekennzeichneten Stoffen umgehen, eine jährlichen Unterweisung vor. Jedes Jahr im Herbst bieten wir daher eine Jährliche Unterweisung an. Diese umfasst eine arbeitsmedizinische Unterweisung durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin, eine
Atemschutzunterweisung, Informationen zu Neuerungen in den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie zur Gasmesstechnik.
Nächster Termin: 26.11.2013 bei Hannover, bei Bedarf auch inhouse |
| Eignungsuntersuchung |
|
| Bei unseren Sachkunde- und Fortbildungslehrgängen gem. TRGS 512 bietet unser Betriebsmediziner direkt vor Ort
die Eignungsuntersuchung nach Anhang I Nr. 4 GefStoffV und Nr. 4.2 Abs. 3 TRGS 512 an. Diese Untersuchung umfasst den
Seh- und Geruchstest, nicht jedoch die Atemschutztauglichkeit gem. G 26/II bzw. III. Der Preis beträgt etwa 50,- € zzgl. MWSt. |
|