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Begasungen im Vorrats-, Holz- u. Bautenschutz
Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren:
Dieser eintägige Sachkundelehrgang wendet sich an Schädlingsbekämpfer und gleichgestellte Personen. Er behandelt insbesondere auch alle Themen, die im Positionspapier des UBA vom 16.02.2012 und im Strategiepapier Resistenzmanagement - Antikoagulantien der BAuA vom 27.02.2012 bezüglich der Verwendung biozider Rodentizide gefordert werden. Das so erworbene Sachkundezeugnis ist damit auch über 2014 hinaus gültig.
Die abgelegte Prüfung ersetzt das Fachgespräch:Wühlmausbekämpfung Containerfreigaben Freimessen in engen Räumen Umgang mit Gefahrstoffen ChemVerbotsV Hygiene/Raumdesinfektion Partner für Hygienetechnik
Beratung
Sachkundelehrgang Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren
gem. § 4 und § 11 Tierschutzgesetz
Rechtsgrundlage:
§ 4 und § 11 Tierschutzgesetz.
Der Lehrgang ist von der zuständigen Behörde anerkannt.
Zielgruppe:
Schädlingsbekämpfer und gleichgestellte Personen
Voraussetzungen:
keine
Lernziel:
Erwerb der zum tierschutzgerechten Töten von Wirbeltieren
erforderlichen Sachkunde
Lehrgangsinhalte:
Rechtsgrundlagen, Anatomie & Physiologie v. Wirbeltieren, Schmerz & Schmerzempfinden, Bedeutung, Biologie & Verhalten
der in der SBK wichtigsten Nagetiere, Bekämpfungs- & Vergrämungsmethoden,
Einsetzbare Mittel, Wirkstoffe & Zubereitungsformen, Resistenz, Therapie v. Vergiftungen, Problematik des Fanges v. jagdb. Wild i. befriedeten Bezirken, verwild. Haustauben,
Tötungstechniken - entsprechend den Anforderungen von UBA und BAuA
Prüfung:
Prüfung vor der Lehrgangsleitung und einem von der zuständigen Behörde beauftragten Veterinär
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Veranstaltungs-
dauer u. -ort:1 Tag, bei Wildeshausen
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nächste Termine:
22.10.2013 bei Wildeshausen
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Gebühren:
160,- € zzgl. MWSt sowie amtl. Prüfungsgebühr inkl. Unterrichtsmaterial,
Mittagessen u. Pausenverpflegung.
Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer erhalten Sie Rabatt.
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weitere Termine:
auf Anfrage
Allg. Hinweise:
Für Unterkunft u. weitere Verpflegung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Mindestteilnehmerzahl: zehn.
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