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Begasungen im Vorrats-, Holz- u. Bautenschutz Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren:

Dieser eintägige Sachkundelehrgang wendet sich an Schädlingsbekämpfer und gleichgestellte Personen. Er behandelt insbesondere auch alle Themen, die im Positionspapier des UBA vom 16.02.2012 und im Strategiepapier Resistenzmanagement - Antikoagulantien der BAuA vom 27.02.2012 bezüglich der Verwendung biozider Rodentizide gefordert werden. Das so erworbene Sachkundezeugnis ist damit auch über 2014 hinaus gültig. Die abgelegte Prüfung ersetzt das Fachgespräch:
Wühlmausbekämpfung
Containerfreigaben
Freimessen in engen Räumen
Umgang mit Gefahrstoffen
ChemVerbotsV
Hygiene/Raumdesinfektion
Partner für Hygienetechnik
Beratung

Sachkundelehrgang Tierschutzgerechtes Töten von Wirbeltieren
gem. § 4 und § 11 Tierschutzgesetz
Rechtsgrundlage: § 4 und § 11 Tierschutzgesetz. Der Lehrgang ist von der zuständigen Behörde anerkannt.
Zielgruppe: Schädlingsbekämpfer und gleichgestellte Personen
Voraussetzungen: keine
Lernziel: Erwerb der zum tierschutzgerechten Töten von Wirbeltieren erforderlichen Sachkunde
Lehrgangsinhalte: Rechtsgrundlagen, Anatomie & Physiologie v. Wirbeltieren, Schmerz & Schmerzempfinden, Bedeutung, Biologie & Verhalten der in der SBK wichtigsten Nagetiere, Bekämpfungs- & Vergrämungsmethoden,
  Einsetzbare Mittel, Wirkstoffe & Zubereitungsformen, Resistenz, Therapie v. Vergiftungen, Problematik des Fanges v. jagdb. Wild i. befriedeten Bezirken, verwild. Haustauben, Tötungstechniken - entsprechend den Anforderungen von UBA und BAuA
Prüfung: Prüfung vor der Lehrgangsleitung und einem von der zuständigen Behörde beauftragten Veterinär giftig
Veranstaltungs-
dauer u. -ort:
1 Tag, bei Wildeshausen leichtentzündlich
nächste Termine: 22.10.2013 bei Wildeshausen reizend
Gebühren: 160,- € zzgl. MWSt sowie amtl. Prüfungsgebühr inkl. Unterrichtsmaterial, Mittagessen u. Pausenverpflegung. Bei Anmeldung mehrerer Teilnehmer erhalten Sie Rabatt. umweltgefährdend
weitere Termine: auf Anfrage
Allg. Hinweise: Für Unterkunft u. weitere Verpflegung hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Mindestteilnehmerzahl: zehn.
     
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