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Begasungen im Vorrats- und Materialschutz
Gassterilisation mit Ethylenoxid:
Gassterilisationen mit Ethylenoxid dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die sachkundig gem. TRGS 513 sind und über einen entsprechenden Befähigungsschein verfügen.
Dabei müssen in jedem Aufstellungsbereich von Begasungsanlagen oder Gassterilisatoren zwei Befähigungsscheininhaber vorhanden sein. Wir veranstalten behördlich anerkannte Sachkunde- und Fortbildungslehrgänge gem. TRGS 513.
Die in unseren Lehrgängen erworbenen Sachkunde- und Fortbildungszeugnisse sind bundesweit gültig. Begasungen im Erdreich Containerfreigaben Freimessen in engen Räumen Pflanzenschutz Umgang mit Gefahrstoffen Chemikalienverbotsverordnung Sachkunde n. § 4 / 11 TierSchG
Hygiene/Raumdesinfektion
Partner für Hygienetechnik Beratung