| Begasungen im Vorrats- und Materialschutz |
Gassterilisation mit Ethylenoxid:
Ethylenoxid ist ein akut toxischer und brandgefährlicher Stoff, der zudem als cancerogen Katergorie 1B eingestuft ist.
Daher muss jeder, der Ethylenoxid zur Gassterilisation einsetzt, sehr umfassende Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung der Betriebs- und Arbeitssicherheit sicherstellen. Diese Pflichten ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung.
So muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass nur fachkundige Personen mit Ethylenoxid umgehen.
Dabei sind für die Fachkunde sowohl theoretische Kenntnisse als auch praktische Erfahrung nachzuweisen.
Unser Lehrgang führt zu den theoretischen Kenntnissen; die praktische Erfahrung weist der Arbeitgeber nach, wenn eine berufliche Tätigkeit zeitnah ausgeübt wird.
In unserm Lehrgang werden die Eigenschaften von Ethylenoxid, Toxikologie und besondere Erste Hilfe, der rechtliche Rahmen, die Grundlagen der Niedertemperatur-Gassterilisation sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen vermittelt. |
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