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Behördlich anerkannte eintägige Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde
gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung
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Rechtsgrundlage: § 11 Absatz 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung

Zielgruppe: Die neue ChemVerbotsV hat die Fortbildungspflicht eingeführt. Personen, deren Sachkundeprüfung sechs Jahre zurückliegt, müssen zur Aktualisierung der Sachkunde einen eintägigen Fortbildungslehrgang einer anerkannten Einrichtung besuchen.
Voraussetzungen: umfassende oder eingeschränkte Sachkunde nach ChemVerbotsV
Lehrgangsziel: Der Lehrgang dient der Fortschreibung der umfassenden Sachkunde, kann aber auch zur Fortschreibung eingeschränkter Sachkunden genutzt werden.
Lehrgangsinhalte: Block I: Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen, Block II: Euro-
päisches & deutsches Chemikalien- & Gefahrstoffrecht, REACh- & CLP/GHS-Verordnung, Biozid- & Pflanzenschutzmittelrecht, Anforderungen an die Abgabe von gefährlichen Stoffen & Gemischen, Bioziden & Pflanzenschutzmitteln. Der Lehrgang endet mit einem Selbsttest
Abschluss: Seminar E.-Fortbildungsbescheinigung ghs-symbole
Referenten: erfahrene Seminar E.-Referenten
Dauer: 1 Tag, 8 LE à 45 Minuten
nächster Termin: 02.09.2024 bei Hannover
Gebühr pro Person: 335,- € zzgl. MWSt, inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung.
Allgeimeine Hinweise: Unterkunft und weitere Verpflegung nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: sieben.
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