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Behördlich anerkannte eintägige Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde
gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung
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Rechtsgrundlage: § 11 Absatz 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung

Zielgruppe: Sachkundige nach ChemVerbotsV, deren Sachkundeprüfung sechs Jahre zurückliegt, aktualisieren hier ihre Sachkunde. Personen mit gültiger Sachkunde nach § 9 PflSchG erwerben hier die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe bestimmer Biozid-Produkte.
Voraussetzungen: umfassende bzw. eingeschränkte Sachkunde nach ChemVerbotsV oder gültige Sachkunde nach § 9 PflSchG
Lehrgangsziel: Der Lehrgang dient der Aktualisierung der umfassenden bzw. eingeschränkten Sachkunde nach ChemVerbotsV und Sachkundige nach § 9 PflSchG erwerben hier die eingeschränkte Sachkunde zur Abgabe bestimmter Biozid-Produkte.
Lehrgangsinhalte: Block I: Gefahrstoffkunde, Gefahrenabwehr, Schutzmaßnahmen, Block II: Europäisches & deutsches Chemikalien- & Gefahrstoffrecht, REACh- & CLP/GHS-Verordnung, Biozid- & Pflanzenschutzmittelrecht, Anforderungen an die Abgabe von gefährlichen Stoffen & Gemischen, Bioziden & Pflanzenschutzmitteln.
Abschluss: bundesweit gültige Fortbildungsbescheinigung ghs-symbole
Referenten: erfahrene Seminar E.-Referenten
Dauer: 1 Tag, 8 LE à 45 Minuten
nächster Termin: 05.03.2025 bei Hannover
Gebühr pro Person: 370,- € zzgl. MWSt, inkl. Schulungsunterlagen, Mittagessen, Pausenverpflegung.
Allgeimeine Hinweise: Unterkunft und weitere Verpflegung nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: sieben.
  ghs-symbole