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Behördlich anerkannte eintägige Fortbildung gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung für Pflanzenschutz-Sachkundige
zum Erwerb der eingeschränkten Sachkunde für die Abgabe bestimmter Biozid-Produkte
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Rechtsgrundlage: § 13 Absatz 1 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) und § 11 Absatz 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung

Zielgruppe: Personen mit gültiger Sachkunde für die Abgabe bzw. für Abgabe und Anwendung von Pflanzensschutzmitteln nach § 9 PflSchG erwerben hier die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe bestimmer Biozid-Produkte.
Voraussetzungen: Zur Teilnahme benötigen Sie die gültige Sachkunde nach § 9 PflSchG für die Abgabe bzw. für Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Lehrgangsziel: Sie erwerben die Sachkunde nach § 13 Absatz 1 ChemBiozidDV durch Sachkundige nach § 9 PflSchG.
Lehrgangsinhalte: EU-Recht & nationales Recht, REACh- & CLP-Verordnung, Biozidrechtsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung, Verbote & Beschränkungen, Präventivmaßnahmen, bestimmungsgemäße Verwendung von Biozid-Produkten, Risikominderungsmaßnahmen, notwendige Vorsichtsmaßnahmen, Lagerung & Entsorgung werden im Lehrgang behandelt.
Abschluss: Sie erhalten eine bundesweit gültige Fortbildungsbescheinigung. ghs-symbole
Referenten: Erfahrene Seminar E.-Dozenten referieren für Sie.
Dauer: 1 Tag, 8 LE à 45 Minuten
nächster Termin: Präsenz-Schulung: 19.11.2024 in Köln; online-live-Schulung: 03.12.2024
Gebühr pro Person: 370,- € zzgl. MWSt, inkl. Schulungsunterlagen und Fortbildungszertifikat, bei Präsenz-Schulungen zzgl. Mittagessen, Pausenverpflegung.
Allgeimeine Hinweise: Unterkunft und weitere Verpflegung sind nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: 10.
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