Behördlich anerkannte eintägige Fortbildung gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung für Pflanzenschutz-Sachkundige zum Erwerb der eingeschränkten Sachkunde für die Abgabe bestimmter Biozid-Produkte |
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Rechtsgrundlage: |
§ 13 Absatz 1 Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) und § 11 Absatz 1 Nr. 2 Chemikalienverbotsverordnung
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Zielgruppe: |
Personen mit gültiger Sachkunde für die Abgabe bzw. für Abgabe und Anwendung von Pflanzensschutzmitteln nach § 9 PflSchG erwerben hier die eingeschränkte Sachkunde für die Abgabe bestimmer Biozid-Produkte. |
Voraussetzungen: |
Zur Teilnahme benötigen Sie die gültige Sachkunde nach § 9 PflSchG für die Abgabe bzw. für Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln |
Lehrgangsziel: |
Sie erwerben die Sachkunde nach § 13 Absatz 1 ChemBiozidDV durch Sachkundige nach § 9 PflSchG.
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Lehrgangsinhalte: |
EU-Recht & nationales Recht, REACh- & CLP-Verordnung, Biozidrechtsverordnung, Gefahrstoffverordnung,
Chemikalienverbotsverordnung, Verbote & Beschränkungen, Präventivmaßnahmen, bestimmungsgemäße Verwendung von Biozid-Produkten, Risikominderungsmaßnahmen, notwendige Vorsichtsmaßnahmen, Lagerung & Entsorgung werden im Lehrgang behandelt. |
Abschluss: |
Sie erhalten eine bundesweit gültige Fortbildungsbescheinigung. |
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Referenten: |
Erfahrene Seminar E.-Dozenten referieren für Sie. |
Dauer: |
1 Tag, 8 LE à 45 Minuten |
nächster Termin: |
Präsenz-Schulung: 19.11.2024 in Köln; online-live-Schulung: 03.12.2024 |
Gebühr pro Person: |
370,- € zzgl. MWSt, inkl. Schulungsunterlagen und Fortbildungszertifikat, bei Präsenz-Schulungen zzgl. Mittagessen, Pausenverpflegung. |
Allgeimeine Hinweise: |
Unterkunft und weitere Verpflegung sind nicht im Preis enthalten. Mindestteilnehmerzahl: 10. |
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